Ende 2021 trat die Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) in Kraft. Für viele ist diese besser bekannt als „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA-Luft“.
Der Hauptzweck dieses Gesetzes besteht im Wesentlichen darin, Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und deren Entstehen zu vermeiden.
Zur Erbringung des Dichtheitsnachweises sind drei Nachweisverfahren gleichwertig und zulässig:
- Rechnerischer Nachweis
- Typbasierter Bauteilversuch
- Individuelle Einzelfallprüfung
Rohrleitungsanlagen mit Sonderwerkstoffen (z. B. Stahl/Email, Stahl mit PTFE- oder PFA-Inliner) sind aus der DIN EN 1591-1 ausgenommen. Somit kann aktuell kein rechnerischer Nachweis nach der genannten Norm erbracht werden. Daher werden die Nachweise der Dichtigkeit der Verbindungen mit typbasierten Bauteilversuchen erbracht. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Prüflabor.
Gemäß der novellierten TA-Luft ist für technisch dichte Flanschverbindungen die Dichtheitsklasse L0,01 mit der entsprechenden spezifischen Leckagerate ≤ 0,01 mg/(s∙m) für das Prüfmedium Helium einzuhalten. Für die Prüfung wird in der jeweiligen Rohrklasse die ungünstigste Verbindung herausgesucht, dies entspricht meist der Nennweite DN40.
Der Nachweis für die Dichtigkeit über die Verbindung wird mit einem genormten Prüfablauf ermittelt. Dabei wird die maximale Betriebstemperatur und der minimale/maximale Betriebsdruck geprüft. Der Nachweis muss für jedes System erbracht werden. Wir haben zusätzlich noch die minimale Betriebstemperatur in die Prüfung mit aufgenommen. Das Leckagekriterium der TA Luft von ≤ 0,01 mg/(s∙m) wurde in der relevanten Prüfung nicht überschritten.
Wir haben somit den Nachweis der Anforderungen erbracht und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltigen Umweltschutz. Die untersuchte Verbindung kann als hochwertiges Dichtsystem im Sinne der TA Luft betrachtet werden.
Eine wesentliche Grundlage ist der zertifizierte Dichtheitsnachweis. Zu beachten ist auch das qualifizierte Personal zur Montage des Rohrleitungssystem. Wir können auf Wunsch das Montagepersonal nach der geforderten DIN EN 1591-4 qualifizieren, damit im anspruchsvollen Produktionsbetrieb die gesetzlichen und betriebsspezifischen Anforderungen sicher eingehalten werden können.
Übergangsfrist: Ab 1. Dezember 2025 dürfen nur noch Flanschverbindungen (bei Medien, die unter die TA-Luft fallen) verwendet werden, für die ein Dichtheitsnachweis vorliegt.
Bestehende Flanschverbindungen: Diese dürfen bis zum Ersatz durch neue Flanschverbindungen im Austausch 1 zu 1 weiterbetrieben werden.